Mit einem starken Mittelstand die Krise meistern! 1. An Erfolgen anknüpfen Die CDU-geführte Bundesregierung hat in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen in Deutschland erfolgreich verbessert. Die Anstrengungen haben sich in der persönlichen Situation vieler Menschen positiv niedergeschlagen. So profitierte vor der Krise gerade der Mittelstand in Wirtschaft und Gesellschaft in verschiedenster Weise von gesunkenen Arbeitslosenzahlen, stetig sinkenden Belastungen wie etwa bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, der Unternehmensteuerreform, dem Abbau von Bürokratie, der Mittelstandsinitiative und verschiedenen weiteren Maßnahmen und Entwicklungen. Zahlen, die sich sehen lassen können: Mit ca. 41 Millionen Erwerbstätigen hatten wir im Laufe des Jahres 2008 den höchsten Stand seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland erreicht. Die Arbeitslosenzahl war von über fünf Millionen im Frühjahr 2005 auf unter drei Millionen im Herbst 2008 gesunken. Die Jugendarbeitslosigkeit befand sich auf dem geringsten Stand seit der Wiedervereinigung unseres Landes. Viele Menschen haben dadurch wieder die Chance erhalten, sich zu verwirklichen und an dem, was die Gesellschaft in ihrer Vielfältigkeit bietet, teilzuhaben. Viele, die durch Arbeitslosigkeit im Abseits standen, konnten in die Mitte der Gesellschaft zurückkehren. Sie haben neue Jobs gefunden und dadurch nicht nur ihre finanzielle Situation verbessert, sondern sich auch weiterqualifiziert und ihre zwischenmenschlichen Kontakte gestärkt. Diese Erfolge sind nicht vom Himmel gefallen, sondern direkte Folge einer guten und soliden Mittelstandspolitik. Denn hier hat die CDU-geführte Bundesregierung die Rahmenbedingungen für den Mittelstand erheblich verbessert: Sinkende Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Modernisierung der Unfallversicherung Niedrigere Beitragslasten begünstigen gerade auch den Mittelstand. Die CDU hat deshalb gegen teilweise erheblichen Widerstand der SPD eine massive Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent 2005 auf 2,8 Prozent zum 01. Januar 2009 durchgesetzt. Das macht an dieser Stelle eine Entlastung von insgesamt fast 30 Mrd. Euro aus. Zehntausende kleine und mittlere Unternehmen – die in der Regel besonders personalintensiv arbeiten – profitieren davon. Aber auch den Arbeitnehmern bleibt so mehr Netto in der Tasche. Der Krankenversicherungsbeitrag wird zum 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt. Auch wurde von der CDU die gesetzliche Unfallversicherung modernisiert. Letztendlich werden auch dadurch die Lohnzusatzkosten begrenzt. Unternehmensteuerreform – Bessere Standortbedingungen für Großunternehmen und Mittelstand Mit der Reform der Unternehmensbesteuerung wurden die Unternehmen um rund fünf Mrd. Euro entlastet. Mit einer durchschnittlichen Gesamtsteuerbelastung von nunmehr knapp unter 30 Prozent wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland deutlich verbessert. Damit ist die Investitionskraft der Unternehmen gestärkt und die Rahmenbedingungen für das Entstehen neuer und die Sicherung bestehende Arbeitsplätze verbessert worden. Im Zuge der Krisenbekämpfung gibt es weitere mittelstandsfreundliche Entlastungen. Weniger Bürokratie Der Mittelstand profitiert von weniger Bürokratie. Mit insgesamt drei Mittelstandsentlastungsgesetzen hat die Bundesregierung vielfältige Entbürokratisierungs- und Deregulierungsvorhaben in Gang gesetzt. Im Kern werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs- , Gewerbe-, Preis- sowie Verkehrsrecht entlastet. Zur Messung von Bürokratiekosten wurde das Standardkosten-Modell (SKM) eingeführt. Neue Gesetze und Vorschriften werden vom unabhängigen Nationalen Normenkontrollrat geprüft. Insgesamt beträgt die Entlastung für die Wirtschaft gut sieben Mrd. Euro pro Jahr. Mittelstandsinitiative Im Rahmen der Mittelstandsinitiative hat die Bundesregierung im Jahr 2007 eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen umgesetzt bzw. in die Wege geleitet. Es handelt sich dabei u. a. um die Anhebung bzw. Verlängerung der Ist-Versteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer; verbesserte Angebote für Existenzgründer; Verbesserungen bei der Altersvorsorge für Selbständige; verbesserte Forschungs- und Technologieförderung; Fortsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs; Modernisierungen im Bereich der beruflichen Fortbildung; verbesserte Rahmenbedingungen für Kredite und Wagniskapital. Verbesserte steuerliche Anreize für wirtschaftliche Aktivitäten in privaten Haushalten Von der zum 1. Januar 2006 verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen im Bereich der Pflege und privater Aufwendungen für handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsleistungen im Haushalt haben das Handwerk sowie kleine und mittlere Dienstleister profitiert. Anfang 2009 hat die CDU die steuerliche Absetzbarkeit erneut deutlich ausgeweitet. 2. Die Krise meistern An diese Erfolge können wir anknüpfen. Deshalb müssen wir jetzt, in Zeiten der Krise, Brücken für Arbeitsplätze bauen. Viele unserer Unternehmen sind im Kern gesund und mit innovativen Produkten und Dienstleistungen international wettbewerbsfähig. Gerade der Mittelstand mit seiner Beschäftigungs-, Ausbildungs-, und Innovationsstärke macht die Soziale Marktwirtschaft zu einem erfolgreichen gesellschaftlichen Ordnungsmodell, das sich auch in schwierigen Zeiten bewährt hat und welches die CDU international stärker verankern will. Sie ist überzeugt davon, dass wir Dank unseres leistungsfähigen Mittelstandes gestärkt aus Krise herauskommen können. Damit dies gelingt, spielen gerade jetzt günstige Rahmenbedingungen für den Mittelstand eine zentrale Rolle. Dafür wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen: Deutschlandfonds Bereits im Maßnahmenpaket I hat die CDU-geführte Bundesregierung ein Sonderkreditprogramm der KfW(Kreditanstalt für Wiederaufbau) für den Mittelstand (antragsberechtigt sind z.B.: Freiberufler, Handwerker, kleine und mittlere Unternehmen des Handels, des produzierenden Gewerbes und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes) mit flexiblen Laufzeiten und Konditionen aufgelegt. Mit dem Maßnahmenpaket II wurde diese Maßnahme mit einem KfW-Sonderkreditprogramm für große Unternehmen ergänzt und das Bürgschaftsprogramm erhöht. Vom kleinen Mittelständler bis zum Großkonzern stehen nun zusätzliche staatliche Hilfen in einem Volumen von insgesamt 115 Mrd. Euro zur Verfügung. Derzeit prüft die Bundesregierung, ob in diesem Rahmen auch Kapitalversicherungen abgesichert werden können, da sich in diesem Bereich zunehmend Probleme zeigen. Zudem wurden die staatlichen Exportgarantien, die sog. Hermesdeckungen, erweitert. Von diesen Maßnahmen profitiert vor allem der Mittelstand: Ende Juni waren bei der KfW 1.564 Kreditanträge mit einem Volumen von rund 7,1 Mrd. Euro eingegangen. Von den bisher bereits bewilligten Kreditanträgen in Höhe von mehr als 1 Mrd. Euro entfallen rund 960 Mio. Euro (rund 90%) auf kleine und mittlere Unternehmen. Bei den Bürgschaften wurden bislang für den Mittelstand knapp 600 Mio. Euro bewilligt (für die Bürgschaftsbanken bedeutet das 1.791 Bewilligungen über eine durchschnittliche Summe von etwa 157.000 Euro). Zusätzlich wurden die bestehenden Förderprogramme im Rahmen der ERP-Förderung und der Unternehmerkredit zum Teil sogar intensiver als im Vorjahreszeitraum genutzt. Im ersten Quartal 2009 waren es 8.832 Bewilligungen mit rund 2,75 Mrd. Euro. Insgesamt sind damit in mehr als 11.000 Einzelentscheidungen rund 4,3 Mrd. Euro an konkreten Hilfen an den Mittelstand ausgereicht worden. Steuerliche Sofortmaßnahmen Die CDU-geführte Bundesregierung knüpft an den Erfolg der Mittelstandsinitiative an und ermöglicht für zwei Jahre die degressive Abschreibung für Investitionen in Höhe von 25 Prozent. Zusätzlich wurden für kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeiten von Sonderabschreibungen erweitert. Beide Abschreibungsmöglichkeiten können gleichzeitig abgerechnet werden. Das bedeutet, dass im ersten Jahr bis zu 45 Prozent abgeschrieben werden können. Des Weiteren wurde für 2008 und 2009 die Freigrenze bei der Zinsschranke in der Unternehmensbesteuerung von bislang einer Million auf drei Millionen Euro angehoben. Mehr als die Hälfte der belasteten Unternehmen sind nicht mehr von der Zinsschrankenregelung betroffen. Für den gleichen Zeitraum gibt es eine Lockerung beim Verlustvortrag, so dass in Sanierungsfällen Verluste bei Unternehmensbeteiligungen vollständig steuerlich genutzt werden können. Zur Stärkung der Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen erfolgt eine Anhebung der Freigrenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer ab Mitte 2009 bis Ende 2011 auf bundesweit einheitlich 500.000 Euro. Das bedeutet eine zusätzliche Entlastung von rund 2,6 Mrd. Euro – ein wichtiges Signal in der Krise. Der Mittelstand profitiert auch von der gesenkten Einkommensteuer. Diese umfasst die Erhöhung des Grundfreibetrages in zwei Stufen auf 8.004 Euro, die Verringerung des Eingangssteuersatzes von 15 Prozent auf 14 Prozent und eine erste Verschiebung des sogenannten Mittelstandsbauchs im Steuertarif. Durch die Steuersenkungen wird die Kaufkraft der Bevölkerung erhöht. Personengesellschaften, die typische Rechtsform kleiner Betriebe (z.B. GbR, OHG), profitieren ebenfalls unmittelbar von der Einkommensteuersenkung. Hilfe durch öffentliche Investitionen Die KfW-Strukurprogramme für strukturschwache Kommunen werden um drei Mrd. Euro erhöht und dringliche Verkehrsinvestitionen des Bundes beschleunigt: Für die Jahre 2009 und 2010 ist ein „Innovations- und Investitionsprogramm Verkehr“ zur Förderung des Ausbaus von Lärmschutz, Schienennetz und Wasserstraßen aufgelegt worden. Brücken für Arbeitsplätze Um Arbeitnehmern zu helfen, deren Betriebe in der aktuellen Situation auf Kurzarbeit umstellen mussten, hat die CDU-geführte Bundesregierung die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von bisher zwölf auf nunmehr 24 Monate verlängert. Dies ist eine zentrale Brücke für Arbeitsplätze in der Krise. Gerade für kleinere Unternehmen ist es wichtig, auch in Zukunft auf die eigenen Mitarbeiter setzen zu können. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Unternehmen bei Kurzarbeit die Hälfte der Sozialbeiträge für ihre Arbeitnehmer, bei gleichzeitiger Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer vollständig. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit werden die Beiträge generell vollständig erstattet. Auch wurde die Förderung für Qualifizierung ausgeweitet, insbesondere für Zeitarbeiter, Ältere und gering Qualifizierte und das Meister-BAföG. Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der Automobilindustrie. Eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen lebt von Aufträgen der Automobilindustrie. Daher war und ist es ein wichtig, gezielte Anreize für den Neuwagenkauf zu schaffen. So werden derzeit alle erstmals zugelassenen Pkw für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Fahrzeuge, die die Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 erfüllen, werden sogar zwei Jahre von der Steuer befreit. Dadurch gibt es zusätzlich einen Anreiz, besonders umweltfreundliche Fahrzeuge zu erwerben. Ab Juli 2009 wird sich die Kfz-Steuer dann, wie seit langem geplant, auch nach dem CO2-Ausstoß richten. Darüber hinaus wurde die Abwrackprämie für den Neukauf eines Autos bei gleichzeitiger Verschrottung des Gebrauchtwagens bis maximal Ende 2009 verlängert.